Hier eine Information zu dem Thema von der Gemeinde, via Frau Kirli

Liebe Ehrenamtliche,

ein wichtiges Thema, welches sicherlich einige von Ihnen herausfordern wird und uns –die Verwaltung- ebenfalls fordert,  ist die Unterbringung von Familiennachzüglern der geflüchteten Menschen in der Gemeinde Wennigsen.

Die Gesetzeslage sieht einen Familiennachzug nicht als Zuzug von Asylbewerbern. Demzufolge können wir als Gemeinde, diese Menschen nicht in Asylunterkünfte -und Wohnungen unterbringen. Zusätzlich stehen wir vor der Problematik, dass die nachgekommenen Familienangehörigen uns nicht gemeldet werden. Das hat zur Folge, dass unter Umständen mehrköpfige Familienangehörige in der Gemeinde ankommen und kein Dach über dem Kopf haben. In diesem Fall sind diese Menschen von Obdachlosigkeit bedroht.

Dieses Jahr erwarten wir verstärkt Familiennachzüge, da mittlerweile viele der Geflüchteten anerkannt sind und ein Rechtskreiswechsel in das Jobcenter vollzogen hat. So können Teile der Familie nachgeholt werden. Einige, die ihre Familie nachholen möchten  oder dabei sind, kümmern sich –dank Ihrer Hilfe- um angemessenen Wohnraum und leiten entsprechend  alle Vorkehrungen in die Wege (Jobcenter informieren + Familienangehörige anmelden, Formulare ausfüllen, Krankenkasse informieren, Bürgeramt melden/Gemeinde informieren, Schulen etc.). Doch es gibt auch Flüchtlinge, die nicht rechtzeitig und alleine eine (angemessene) Wohnung finden können.

In diesen Fällen stehen die Familienangehörigen ohne eine Bleibe da.

Da die Gemeinden für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig sind, werden in diesen Fällen die Gemeinden einspringen. Der Fachbereich 1 Organisation und Ordnung wird somit diese Menschen notdürftig unterbringen, bis eine passende Bleibe gefunden wurde.

Eine  „Obdachlosigkeit“ kann weiter  eintreten, wenn ein Rechtskreiswechsel stattfindet. Geflüchtete die beim Jobcenter sind, müssen und sollten  nicht mehr in den Asylunterkünften wohnen. Diese Personen werden ebenfalls dem Fachbereich 1 Organisation und Ordnung  zugeteilt. Das bedeutet, dass diese Personengruppen  in Sachen Unterkunft/Wohnung /Hausmeister  über das Fachbereich 1 betreut/verwaltet werden. Bis auch sie eine passende Wohnung gefunden haben.

Um dieses Prozedere der Verwaltung für Sie einfach zu erklären, habe ich Ihnen eine Information erstellt, den ich im Anhang mit sende.

Herzliche Grüße

Hacer Kirli