Nein: Diese Art von Behandlungen muss von der Sozialabteilung der Gemeinde geprüft und per Stempel auf dem Überweisungsschein freigegeben werden. Dazu muss der Flüchtling persönlich in der Gemeinde erscheinen. Ist ihm das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, kann er jemanden beauftragen, muss dazu aber eine Vollmacht ausstellen.
Ggf. muss sogar die Ausländerbehörde in Hannover zustimmen.